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Informationen zum Schulbetrieb an der LUS Schömberg ab dem 22.2.2021

12. 02. 2021

Sehr geehrte Eltern,


nach der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin kann die Landesregierung Baden-Württemberg den Schulen eine Öffnungsperspektive für die Rückkehr zum Präsenzunterricht aufzeigen.
Wir werden alle Erziehungsberechtigen in einem separaten Brief über die Beschulung Ihrer Kinder auf dem Postweg informieren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alle Einzelbriefe auf der Homepage veröffentlichen können, da dies ggf. zu Irritationen führen könnte.


Eckpunkte zum Schulbetrieb an der LUS Schömberg ab dem 22. Februar 2021


Klassenstufen 1 – 4:
Alle Grundschulkinder sollen ab dem 22. Februar 2021 in den Präsenzunterricht einbezogen werden.
Entsprechend dem Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg orientieren wir uns an den Planungen, welche bereits nach dem ersten Lockdown zum Ende der Pfingstferien für den Wiedereinstieg an der LUS Schömberg gegolten haben.
Die Klassenstufen 1 und 2, sowie die Klassenstufen 3 und 4 werden ab dem 22. Februar 2021 im wöchentlichen Wechsel an der LUS unterrichtet werden.
Wir starten am 22. Februar 2021 mit den Klassenstufen 1 und 2 und ab dem 01. März 2021 mit den Klassenstufen 3 und 4.
Der Unterricht in Präsenz wird mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
Das heißt, dass Ihre Kinder eine Woche Präsenzunterricht an der Schule und eine Woche Fernunterricht von zuhause aus haben.
Die Klassen, welche im Präsenzunterricht an der LUS Schömberg sind, werden in zwei Gruppen geteilt.
In der Fernunterrichtsphase werden Ihnen die Klassenlehrkräfte in Absprache mit den Fachlehrkräften, wie bei der bisherigen Regelung, die Lernmaterialien für Ihre Kinder entweder über die Kommunikationsplattform SchoolFox oder auf sonst übliche Weise (z. B. E-Mail-Verkehr) zukommen lassen.
Bitte wenden Sie sich bei Einzelfragen hierzu direkt an die zuständige Klassenlehrkraft.
Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, d.h. die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in der Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird.
Es erfolgt nach wie vor eine Notbetreuung für diejenigen Kinder, die nicht im Präsenzunterricht sind und an der Notbetreuung teilnehmen dürfen.
Wie bisher auch besteht für Schüler/-innen der Grundschule keine Maskenpflicht.


Klassenstufen 5 – 10:
Bis wir Kenntnis über neue Maßnahmen vorliegen haben, findet für die Klassenstufen 5 – 8 weiterhin Fernunterricht statt.
In der Fernunterrichtsphase werden Ihnen die Klassenlehrkräfte in Absprache mit den Fach-lehrkräften, wie bei der bisherigen Regelung, die Lernmaterialien für Ihre Kinder entweder über die Kommunikationsplattform SchoolFox oder auf sonst übliche Weise (z. B. E-Mail-Verkehr) zukommen lassen.
Bitte wenden Sie sich bei Einzelfragen auch hier direkt an die zuständige Klassenlehrkraft.
 

Die Klassenstufen 9 und 10 werden ab dem 22. Februar 2021 in jeweils zwei Gruppen in Präsenz beschult werden.
Auch für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen besteht keine Präsenzpflicht.
Außerdem ist es weiterhin für alle Klassenstufen der weiterführenden Schulen möglich, schriftliche Leistungsfeststellungen in der Präsenz an der Schule durchzuführen.
Die Verpflichtung zur Teilnahme besteht für die Schülerinnen und Schüler auch dann, wenn sich deren Eltern grundsätzlich gegen eine Teilnahme am Präsenzunterricht entschieden haben.


Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 7:
Weiterhin wird es eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 – 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, geben.
Bitte beachten Sie, dass die „Notbetreuung“ ausschließlich dann in Anspruch genommen werden kann, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung für Ihr Kind auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.
Das aktuelle Formular „Antrag auf Notbetreuung“ finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.


Öffentlicher Personennahverkehr:
Der Busverkehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur und von der Schule findet entsprechend den üblichen Unterrichtszeiten statt.
Sollte Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden, so achten Sie bitte auf das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes.


Kernzeitbetreuung:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Kernzeitbetreuung an die Gemeinde Schömberg.


Ganztagesbetrieb:
Der Ganztagesbetrieb findet vorerst nicht statt.


Umsetzung der Abstands- und Hygienemaßnahmen:
Sie können als Eltern sicher sein, dass die LUS Schömberg die Abstands- und Hygienevorgaben zum Infektionsschutz gewährleistet und entsprechend zum Schutz aller Beteiligten umsetzt.
Alle am Schulleben Beteiligten wollen, dass es unseren Schülerinnen und Schülern innerhalb und außerhalb der Schule besonders in dieser schwierigen Zeit gut geht.
Wir sind uns bewusst, dass der wiederholte Wiederbeginn für alle Beteiligen große Herausfor-derungen und auch gegebenenfalls organisatorische Probleme im privaten wie im beruflichen Umfeld mit sich bringen kann.
Die LUS Schömberg wird mit Ihren Kindern einen bewussten und pädagogischen Einstieg in den wiederbeginnenden Unterricht wählen.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern sowie Ihnen einen erfolgreichen Wiederbeginn und einen guten Verlauf der kommenden Unterrichtswochen.


Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Schulleitung