Maskenpflicht mit Eintritt in die „Alarmstufe“ voraussichtlich ab Mittwoch, 17.11.2021 auch wieder im Unterricht

16. 11. 2021

Sehr geehrte Eltern,

 

auf Grund des erheblich gestiegenen Infektionsgeschehens ist mit der Ausrufung der sogenannten „Alarmstufe“ ab Mittwoch, 17.11.2021 in Baden-Württemberg entsprechend der Corona Verordnung Baden-Württemberg zu rechnen.

 

An der LUS Schömberg gelten somit folgende Regelungen:

 

A)   Maskenpflicht

Mit Eintritt in die sog. „Alarmstufe“ gilt auch wieder generell die Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum in der gesamten Grund- und Werkrealschule.

 

B)   Teststrategie an der LUS

Die Testpflicht mit drei Testungen pro Woche bei einer Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt weiterhin bestehen. Testtage werden montags, mittwochs und freitags sein.

 

Hiervon ausgenommen sind immunisierte Personen, also Menschen, die geimpft oder genesen sind.

  • Geimpfte Schülerinnen und Schüler, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung besitzen, müssen der zuständigen Klassenlehrkraft die Impfdokumentation vorlegen.
  • Genesene Schülerinnen und Schüler müssen ebenfalls der zuständigen Klassenlehrkraft den Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus vorlegen. Das PCR-Testergebnis darf höchstens 6 Monate zurückliegen.

 

Der LUS Schömberg liegt es sehr am Herzen, dass es unseren Schülerinnen und Schüler

innerhalb und außerhalb der Schule gut geht.

 

Sobald uns neue Informationen von unseren vorgesetzten Dienststellen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 

Zusätzliche Hinweise und Informationen erhalten Sie auch unter www.km-bw.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung